Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexup GmbH mit Sitz in Obhausener Weg 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen (nachfolgend „Nexup “ genannt).
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Definitionen
(1) Nexup ist eine Plattform zum Entdecken von Events, die auf die Interessen des Nutzers personalisiert (nachfolgend. Events) zahlreicher Kategorien und bietet seinen Nutzern Informationen zu verschiedenen Events, Künstlern, Locations und zu veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen. Des Weiteren ermöglicht Nexup den Nutzern anderen Nutzern Events durch das Teilen von Event-Informationen über Nachrichten-Dienstleister und durch das Erstellen von öffentlichen Sammlungen und Blog-Artikel zu empfehlen und dafür mit Nexup‘s Belohnungssystem belohnt zu werden. Jeder Nutzer, der die Nutzungsbedingungen und Teilnahmebedingungen erfüllt, kann an diesem Belohnungsprogramm teilnehmen. Die Nexup Webseite und App, sowie die dazugehörigen Unterseiten ermöglichen dem Nutzer, sofern registriert, eine personalisierte Event-Entdeckung.
(2) Das Nexup Freunde-Werben-Freunde Programm ermöglicht es registrierten P2P Nutzern durch das Empfehlen von Freunden Prämienpunkte (nachfolgend „Nexcoins“) zu sammeln und diese für Prämien im Nexup P2P Shop einzusetzen.
(3) Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff Nutzer auf Personen, die die Nexup Webseite oder App verwenden, um Veranstaltungsinformationen zu konsumieren und über Ticketshops zu und über Nexups Freunde-Werben-Freunde Programm Tickets bzw. Gutscheine zu erwerben. Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezieht sich der Begriff P2P-Nutzer auf Personen, die sich speziell für angebotene Veranstalter Freunde-Werben-Freunde Programme auf Nexup registrieren, um durch das Empfehlen von Freunden veranstaltungsbezogene Prämien zu erhalten. Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezieht sich der Begriff „Veranstalter“ auf Personen, die Veranstaltungen über die angebotenen Nexup Dienste vermarkten und vertreiben. Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezieht sich der Begriff „Ticketshop“ auf Unternehmen, die Veranstaltern das Verkaufen von Tickets an den Endkunden (nachfolgend „Nutzer“) ermöglicht. Es wird dabei nicht zwischen Do-it-Yourself-Shops (z. B. Eventbrite) und verwalteten Ticketshops (z. B. Eventim) unterschieden.
Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezieht sich der Begriff „Nexup“, „wir“, „uns“ usw. auf die Nexup GmbH und seine Partner, Mitarbeiter und leitenden Angestellten.
§ 2 Produkte von Nexup
(1) Im Rahmen der Dienste bietet Nexup Nutzern eine einfache Webseite und App, um für einen selbst möglichst interessante Events zu finden. Für Veranstalter bietet Nexup eine Webseite und App an, um direkt oder über Partneranbindungen, eigene Events auf Nexup zu präsentieren. Zusätzlich bietet Nexup dem Veranstalter einfache Lösungen zum Vermarkten von Veranstaltungen über Nexup P2P-Nutzern an, zur Verwaltung von Prämien, Gutscheinen und Registrierungen online und vor Ort und zum Abwickeln von Bestellungen oder Reservierungen für eventbezogene Merchandising-Produkte im Auftrag von Verbrauchern oder anderen Benutzern. Beschreibungen weiterer Dienste sowie weiterführende Angaben zu diesen sind in der Regel auf der Webseite der einzelnen Nexup-Objekte zu finden. Darüber hinaus kooperiert Nexup mit verschiedenen Ticketshops, bzw. Ticketing-Anbietern, um einen direkten Ticket-Checkout auf der Webseite und in der App im Auftrag und im Namen des Veranstalters (bzw. Auftraggebers) zu vertreiben. Der Ticketshop, bzw. das Ticketing-System sind nicht Teil von Nexup, sondern werden von den Partnern betrieben.
(2) Nexup ist weder Ersteller, Veranstalter noch Eigentümer der Events, die auf den Diensten gelistet und angeboten werden. Vielmehr stellt Nexup diese Dienste bereit und ermöglicht Veranstaltern auf diese Weise ihre Veranstaltungen zu vermarkten. Der Nutzer hingegen kann sich über das Gesamtangebot an Events einen personalisierten Überblick verschaffen, um die passendsten Events anhand seiner persönlich ausgewählten Kriterien für Ihn zu finden.
Die Events werden von Partnerseiten und weiteren öffentlichen Quellen aus dem Internet entnommen und auf der Webseite und App dargestellt.
Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Seiten im P2P-Shop, und auf der Webseite und App (sofern mit dem Freunde-Werben-Freunde Programm verknüpft) die er zur Präsentation eines Events auf den Diensten veröffentlicht (sowie das Event selbst) alle anwendbaren örtlichen, staatlichen, regionalen nationalen oder anderweitigen Gesetze, Regelungen oder Verordnungen einhalten und dass auf der Eventseite beschriebenen Waren und Dienstleistungen gemäß ihrer Beschreibung und auf zufriedenstellende Weise geliefert bzw. erfüllt werden. Der Veranstalter eines eintrittspflichtigen Events wählt die Zahlungsabwicklungsmethode für sein Event, wie in dem Freunde-Werben-Freunde Auftragsvertrag beschrieben. Verbraucher müssen die vom Veranstalter gewählte Zahlungsabwicklung gemäß der vom Veranstalter gewählten Methode durch einen Drittanbieter, fungiert Nexup nicht als Zahlungsabwicklungsdienst: stattdessen übermitteln wir in diesem Fall lediglich die Zahlungsangaben des Verbrauchers über eine direkte Integration an den Abwicklungsdienst des Veranstalters.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss
(1) Nexup trifft aus einer Vielzahl von Events verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen auf der Website und App. Die Leistung von Nexup besteht in der Vermittlung von personalisierten Events.
(2) Die Durchführung der Events obliegt alleine den Veranstaltern. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Events kommt unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche ist keine Leistungspflicht von Nexup. Nexup ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter. Nexup hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Personalisierten Events. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter finden ausschließlich die AGB des jeweiligen Veranstalters Anwendung.
(3) Für die Inanspruchnahme der Events kommen die AGB der Veranstalter zur Anwendung.
§ 4 Beschreibungen von Events
(1) Nexup ist bemüht, die von ihr präsentierten Events korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Events können jedoch Änderungen unterliegen. Nexup bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website.
(2) Die Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website/App sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Events sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Events dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Events können eventuell gemäß den Angaben in der jeweiligen Erlebnisbeschreibung in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Events können nicht ausgeschlossen werden.
§ 5 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Events hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen auf unserer Website/App entnehmen.
§ 6 Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
§ 7 Haftung von Nexup
(1) Nexup haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Nexup im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von Nexup der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung von Nexup für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Die Haftung von Nexup nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
8 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen und/oder dem Inhaber des Gutscheins einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter „Datenschutz“ abrufen können.
9 P2P-Nutzer
P2P-Nutzer erhalten die Möglichkeit am Freunde-Werben-Freunde Programm auf der Webseite/App teilzunehmen. Die aktuellen Konditionen ergeben sich aus den Darstellungen des P2P Programmes auf der Webseite/App.
§ 10 Nexups Ticket-Checkout
Der Nexup-Ticket-Checkout-Dienst erleichtert die Buchung eines eventbezogenen Produktes, u. a. von Tickets (bzw. Einlasskarten) bei einem Ticketshop, bzw. Veranstalter über unsere Plattform. Wir können Nexup-Ticket-Checkout von Zeit zu Zeit nach unserem Ermessen zu Verfügung stellen. Wenn Sie sich für den Ticket-Checkout entscheiden (sofern verfügbar), wird die Buchung bei dem auf der Buchungsseite genannten Ticketanbieter vorgenommen und Nexup leitet die von Ihnen angegebenen Buchungsinformationen an den entsprechenden Ticketanbieter weiter. Wenn Sie eine Buchung über Nexups Ticket-Checkout, vornehmen fungiert unsere Plattform nur Benutzerschnittstelle, und Sie haben nur dann eine gültige Buchung bei einem Ticketanbieter, wenn Sie innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche Bestätigung von diesem Ticketanbieter erhalten, die Ihre Buchung akzeptiert. Der Vertrag für die betreffende kommt zwischen Ihnen und dem Ticketshop (der im Auftrag und Namen des Veranstalters Tickets verkauft) zustande. Nexup übernimmt keine Verantwortung für die Buchung oder das eventbezogene Produkt, da Nexup nicht an der Erstellung der Beschreibung der Produkte, der Festlegung des Preises und der Gebühren sowie der Bereitstellung der von Ihnen gebuchten Produkte beteiligt ist. Sollten Sie irgendwelche Probleme oder Streitigkeiten bezüglich Ihrer Buchung und/oder des eventbezogenen Produktes haben, erklären Sie sich damit einverstanden, diese mit dem Ticketanbieter, bzw. Veranstalter und nicht mit uns zu klären.
§ 11 Nexups Belohnungssystems
(1) Teilnahmeberechtigung
Die Teilnehmer des Programms zur Empfehlung von Freunden, d.h. der bestehende Nexup-Nutzer, sowie der der Nexup-P2P-Nutzer, der die Empfehlung an seinen Freund versendet (darunter verstehen sich auch öffentliche erstellte Sammlungen, die auf Nexup publiziert und/oder anderen Webseiten als Nexup-Widget oder Link eingebunden sind), und der eingeladene Freund („eingeladener Freund“), müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein, die in Ländern wohnen, in denen Nexup ihre Dienste anbietet. Der Empfehlende Nutzer (darunter versteht sich auch der P2P Nutzer) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Prämie wird bei jedem erfolgreichem geworbenen Freund ausgezahlt, sobald die in Punkt 5.2. vorgesehene Kriterien erfüllt sind.
(2) Vergütung an Nutzer
Nexup bietet seinen Nutzern die Möglichkeit durch das Empfehlen von Freunden und das Generieren von interessantem Inhalt für andere Nutzer und Besucher der Plattform belohnt zu werden.
Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt sein und / oder das Recht, die Fähigkeit und die Legitimation haben, diesen Nutzungsbedingungen zuzustimmen und sie erfüllen zu können oder, wenn der Nutzer noch nicht 18 Jahre alt ist, so muss er 14 Jahre oder älter sein und Nexup garantieren (a), dass er die ausdrückliche Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds hat, um diese Nutzungsbedingungen akzeptieren zu können und alle Dienste nutzen zu können, die ihm auf der Plattform zur Verfügung stehen und (b), dass er diese ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Eltern oder des Vormundes vorlegen kann, wenn Nexup diese verlangt, und zwar innerhalb von weniger als 48 Stunden ab Anforderung von Nexup.
Die Nutzer werden für Käufe von Freunden und anderen Benutzer belohnt. Die wesentlichen Faktoren, die die Höhe der Prämie regeln, sind der Preis und der Ticket-Anbieter. Die geschätzte Prämie liegt zwischen 1% und 5% der Verkäufe und wird in Nexcoins an den Nutzer ausgezahlt.
Nexup behält sich das Recht vor, diese Prämien in gewissen Zeitintervallen zu ändern. Deshalb macht es Sinn, dass, wenn ein Nutzer präzise und aktuelle Informationen wünscht, er die kommerziellen Details in diesen Nutzungsbedingungen nachliest.
Den Nexcoins Punktestand kann man im Profilbereich einsehen, und steht nur registrierten Nutzern zur Verfügung. Je nach Anbieter, kann es bis zu 15 Tage dauern, bis die Nexcoins dem Punktekonto gutgeschrieben werden.
Der Nutzer kann die Nexcoins im Nexup P2P Shop gegen eventbezogene Prämien einlösen.
Es gilt dabei anzumerken, dass zum aktuellen Zeitpunkt, das normale Belohnungssystem noch nicht aktiviert ist, was heißt, dass der Nutzer noch keine Nexcoins durch das Empfehlen von Events über die Nexup Webseite und App sammeln kann. Sobald dies der Fall sein wird, werden diese Nutzungsbedingungen aktualisiert und die registrierten Nutzer werden via angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert.
(3) Erweiterte Bedingungen für P2P-Nutzer
Die Erweiterte Bedingung für P2P-Nutzer gilt für Benutzer, die sich explizit für Freunde-Werben-Freunde Programme von einzelnem Veranstalter bewerben und registrieren. Die Höhe der Prämie wird dabei ausschließlich vom Veranstalter festgelegt, sofern nicht anderweitig beschrieben.
Die Empfehlungsprämie kann wie folgt in Nexcoins (Nexups Punkte-Währung) verdient werden:
(4) Berechtigter Prämienerhalt
Ein berechtigter Prämienerhalt liegt vor, wenn der eingeladene Freund das empfohlene Ticket auf dem Nexup P2P Shop, oder auf dem Ticketshop kauft, und bei kostenlosen Veranstaltungen, wenn der eingeladene Freund die Veranstaltung besucht und dies durch Geo-Location oder Scann am Einlass nachweisen kann.
(5) Beschränkungen des Freunde-Werben-Freunde Programms
(6) Angebotene Prämien
Der Nexup P2P-Nutzer kann seine verdienten Nexcoins im Nexup P2P gegen Prämien einlösen. Die angebotenen Prämien im P2P Shop sind weder Eigentum noch im Besitz von Nexup. Nexup stellt lediglich die Buchungsplattform für den Nexup P2P und dem Anbieter der Prämie zur Verfügung.
Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Seiten im P2P-Shop, und auf der Webseite und App die er zur Präsentation eines Events auf den Diensten veröffentlicht (sowie das Event selbst) alle anwendbaren örtlichen, staatlichen, regionalen nationalen oder anderweitigen Gesetze, Regelungen oder Verordnungen einhalten und dass auf der Eventseite beschriebenen Waren und Dienstleistungen gemäß ihrer Beschreibung und auf zufriedenstellende Weise geliefert bzw. erfüllt werden. Der Veranstalter eines eintrittspflichtigen Events wählt die Zahlungsabwicklungsmethode für sein Event, wie in dem Freunde-Werben-Freunde Auftragsvertrag beschrieben. Verbraucher müssen die vom Veranstalter gewählte Zahlungsabwicklung gemäß der vom Veranstalter gewählten Methode durch einen Drittanbieter, fungiert Nexup nicht als Zahlungsabwicklungsdienst: stattdessen übermitteln wir in diesem Fall lediglich die Zahlungsangaben des Verbrauchers über eine direkte Integration an den Abwicklungsdienst des Veranstalters.
(7) Sonstiges zum Freunde-Werben-Freunde Programm
§ 12 Datenschutz
§ 13 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Sitz von Nexup.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
(3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Nexup .
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexup GmbH für die Dienstleistung HappyTicketing
Ausgangslage
HappyTicketing für Veranstalter ist ein Produkt der Nexup GmbH (im Folgenden Nexup genannt). Nexup bietet mit Happyticketing als Dienstleistung die Abwicklung des Verkaufsprozesses und den anschließenden Versand von Online-Tickets für Veranstaltungen, Events und Zusammenkünfte aller Art an, welche im Folgenden zusammenfassend als Veranstaltungen bezeichnet werden. Diese beschriebene Dienstleistung wird im Folgenden als ,,Ticketing“ bezeichnet. Dabei ist Nexup ausdrücklich nicht der Veranstalter der Veranstaltung für die im Ticketshop oder auch im implementierten Ticket-Widget (im weiteren Verlauf als Ticketshop zusammengefasst) angebotenen Tickets, tritt aber eindeutig als Dienstleister zur Abwicklung des Verkaufsprozesses einschließlich des Versands des Online-Tickets auf.
Als weitere Dienstleistung bietet Nexup unabhängig davon oder in Kombination mit dem Ticketing die Vermarktung von Veranstaltungen auf der eigenen Plattform Nexup an, wofür von dem Veranstalter zur Verfügung gestellte Text- und Medieninhalte (im weiteren Verlauf zusammengefasst als ,,Werbemittel“) verwendet werden. Diese beschriebene Dienstleistung wird im Folgenden als „Nexup Vermarktung“ bezeichnet.
Beim Ticketing entsteht ein direkter Zahlungsfluss, d.h. es erfolgt eine unmittelbare Auszahlung der Ticketerlöse abzgl. aller Gebühren an den Veranstalter.
Die für den Zahlungsfluss verantwortlichen Zahlungsdienstleister PayPal und Stripe werden im Folgenden zusammen als “Zahlungsdienstleister” benannt.
Ticketing & Vermarktung
(1) Das Angebot von Nexup richtet sich ausdrücklich nur an Unternehmer (im Sinne von §14 BGB). Der Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Unternehmer werden im weiteren Verlauf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Veranstalter bezeichnet.
(3) Verbraucher (im Sinne von §13 BGB) und Unternehmer (im Sinne von §14 BGB), die Tickets der Veranstalter durch das von Nexup bereitgestellte Ticketing erwerben oder durch die von Nexup für die Veranstalter durchgeführten Nexup Vermarktung erreicht werden, werden im weiteren Verlauf Kunden genannt. Für Kunden gelten die separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer, die unter diesem Link aufrufbar sind.
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter von Nexup enthalten vorformulierte Vertragsbedingungen bzw. grundlegende Regeln und sonstige Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, welche von Nexup vor Abschluss eines Vertrags an den Veranstalter gestellt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die von Nexup an den Veranstalter erbrachte Dienstleistung und damit auf das Ticketing und / oder Marketingleistung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten generell ab ihrer Einbeziehung und des Weiteren auch für sämtliche weitere vom Veranstalter in Anspruch genommene Dienstleistungen von Nexup.
(2) Der Veranstalter gibt das konkludente Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup mit der Anmeldung und Registrierung bei Nexup, die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Nexup zwingend notwendig ist.
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten nur in dem Falle für Nexup, wenn sie zuvor von Nexup ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(2) Für die Veranstaltung selbst können für Ticketkäufer zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup (für Ticketkäufer) die davon abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten, der die Möglichkeit besitzt weitere grundlegende Regeln für seine Veranstaltung festzulegen. Nexup hat auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Regeln des Veranstalters keinen Einfluss. Es liegt in der eigenen Verantwortung der Ticketkäufer sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Regeln des Veranstalters zu informieren. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Veranstalters, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugänglich gemacht werden.
(1) Die jeweiligen Rechte und Pflichten bezogen auf die Veranstaltung, die bei der gebuchten Dienstleistung im Vordergrund steht, inklusive der Vorbereitung und Ausführung der Veranstaltung liegen vollkommen bei dem Veranstalter. Bei direktem Zahlungsfluss wird der Veranstalter und nicht Nexup für Ansprüche haftbar gemacht, die unter anderem Ticketkäufer vor, während oder nach einer Veranstaltung geltend machen können.
(2) Der Veranstalter allein und nicht Nexup ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und aller damit einhergehenden Pflichten verantwortlich.
(3) Als Grundvoraussetzung für Auszahlungen seitens Nexup muss der Veranstalter die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige Vereinbarungen der eingebundenen Zahlungsdienstleister annehmen. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu diese mit einem hohen Maß an Sorgfalt durchzulesen.
(4) Der Veranstalter verpflichtet sich dazu die Ticketkäufer für den Ausfall einer Veranstaltung entsprechend dem Ticketpreis entschädigen zu können. Nexup kann im Einzelfall den Nachweis von Versicherungen, die den Ausfall von Veranstaltungen abdecken, von dem jeweiligen Veranstalter anfordern.
(1) Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf die Buchung einer Dienstleistung.
(2) Der Veranstalter muss, sofern er eine natürliche Person ist, bei der Registrierung bei Nexup und dem Buchen von Dienstleistungen uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Ist der Veranstalter eine juristische Person, so muss diese rechtsfähig sein. Der Vertreter stimmt mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen konkludent zu, dass er dazu bevollmächtigt ist im Namen der juristischen Person zu handeln.
(3) Angaben des Veranstalters müssen stets wahrheitsgemäß und korrekt sein. Eine Überprüfung kann durch Nexup durchgeführt und Dienstleistungen bei der Detektion von unwahrheitsgemäßen oder nicht korrekten Angaben vorweg abgelehnt oder storniert werden. Wird dem Veranstalter die Eintragung von unwahrheitsgemäßen oder inkorrekten Angaben bewusst, muss er diese unverzüglich an Nexup melden.
(4) Alle Informationen, die zum Abschluss des Vertrags notwendig sind und zusätzlich veranstaltungsbezogene Informationen werden von dem Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung ohne den Einfluss von Nexup eingepflegt. Damit sind unter anderem Preise, Anzahl der Tickets, Zahlungsmittel und der Leistungsumfang gemeint.
(5) Die Anmeldung erfolgt via manueller Registration.
(6) Fällt eine Umsatzsteuer an, so muss der Veranstalter selbst für dessen Abführung sorgen.
(7) Der Veranstalter versichert Nexup, dass er keine Absprache mit Dritten getroffen hat, welche ihn daran hindert mit Nexup einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
(1) Der Veranstalter und Nexup stellen die beteiligten Vertragsparteien eines Dienstleistungsvertrags dar, der durch den erfolgreichen Abschluss der Buchung des Ticketings und der Nexup Vermarktung entsteht.
(2) Vertragsgegenstand bei der Dienstleistung Ticketing ist die Einrichtung eines Ticket-Shops / -Widgets und umfasst die Abwicklung des Verkaufsprozesses sowie den anschließenden Versand von Online-Tickets für Veranstaltungen. Alle weiteren Rechte und Pflichten sowie die Verteilung von wichtigen Informationen in Bezug auf die Veranstaltung unterliegen dem jeweiligen Veranstalter. Bei dem Verkauf von Tickets entsteht ein Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Kunden. Nexup ist kein direkter Vertragspartner und ist nicht mit Rechten und Pflichten verbunden, die aus dem Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kunden entstehen.
(3) Vertragsgegenstand bei Nexup Vermarktung ist die Vermarktung der Veranstaltungsinhalte auf der Plattform Nexup. Alle Texte und Medieninhalte, die vom Veranstalter für das Ticketing genutzt werden, dürfen auch auf der Plattform Nexup uneingeschränkt genutzt werden.
Alle weiteren Rechte und Pflichten sowie die Verteilung von wichtigen Informationen in Bezug auf die Veranstaltung unterliegen zusätzlich dem jeweiligen Veranstalter.
(1) Ein Dienstleistungsvertrag für die Dienstleistung Ticketing kommt zwischen Nexup und dem Veranstalter zustande, nachdem dieser sich auf HappyTicketing registriert und eine Veranstaltung publiziert hat. Um zu publizieren, muss nach Auswahl des Events, der Aktivierung der Zahlungsmethode(n), Mehrwertsteuer, Rechnungsdaten und Kontingente inklusive der Ticketpreise und Verkaufsdauer, den „Veröffentlichen“-Button klicken.
(2) Aus den durch den Veranstalter ausgewählten Modalitäten ergeben sich alle für die Erbringung der Dienstleistung wichtigen Daten, wie der Leistungsumfang und Kosten.
(3) Werden mit einem Veranstalter abweichende individuelle Vertragsegelungen getroffen und schriftlich festgehalten, gehen diese vor.
(1) Bei direktem Zahlungsfluss erhält Nexup für die Ticketing-Dienstleistung bei einer erfolgreichen Transaktion 2% des Ticketpreises pro Ticket. Dabei werden die Plattformen von PayPal und Stripe genutzt. Die Auszahlung von Ticketerlösen abzüglich aller Gebühren erfolgt hierbei direkt. Die verschiedenen Zahlungsdienstleister können für jede Transaktion je nach Zahlungsmodalität zuzüglich Gebühren verlangen. Nexup wird den vereinbarten Geldbetrag bei jeder Ticket-Transaktion direkt einbehalten. Die Gebühren der Zahlungsdienstleister werden ebenso direkt einbehalten. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus der Multiplikation der Anzahl der bestellten Tickets mit den Einzelpreisen der jeweiligen Tickets, die nach eigenem Ermessen von dem Veranstalter bestimmt werden. Der Gesamtkaufpreis wird dem Kunden einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt, die schon zuvor mit einberechnet wird. Somit entstehen für den Kunden keine zusätzlichen versteckten Kosten (wie Ticketgebühren, Versandgebühren und ähnliches) die auf den Gesamtkaufpreis aufgeschlagen werden. Die enthaltene Mehrwertsteuer wird für den Kunden auf der Rechnung, für die direkt nach dem Zahlvorgang eine Anforderungsmöglichkeit besteht, angezeigt.
(2) Bei direktem Zahlungsfluss erfolgen die Auszahlungen auf das von dem Veranstalter hinterlegte PayPal- oder Stripe-Konto direkt. Die Auszahlungen von den Konten erfolgen im Anschluss, ausgelöst von dem Veranstalter selbst, auf das von dem Veranstalter hinterlegte Bankkonto, dass bei der jeweiligen Plattform hinterlegt wurde. Im Falle einer Zahlung über Paypal stellt Nexup eine Rechnung i.H. der Zahlungsdienstleister Gebühr an den Veranstalter. Dies ist netto und wird zzgl. Der Mehrwertsteuer dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
(3) Der Veranstalter kann bei direktem Zahlungsfluss im Bereich Ticketing für seine Kunden grundsätzlich PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, giropay und den Kauf auf Rechnung als Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stellen. Für eine Paypal-Zahlung benötigt der Veranstalter einen gültigen PayPal-Account und für die Kreditkarte, Sofortüberweisung und giropay einen Stripe-Account. Diese Accounts muss er, wie zuvor erwähnt, nach den jeweiligen Richtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paypal und Stripe aufsetzen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Stripe und dem Veranstalter distanziert sich Nexup komplett davon. Die Auswahl der für den Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsmodalitäten obliegt dem Veranstalter. Die Überprüfung des Zahlungseingangs bei dem Kauf auf Rechnung sowie sämtliche Mahnungsschritte obliegen dem Veranstalter. Die von dem Veranstalter für den Kunden festgelegten Zahlungsmodalitäten können unter dem Reiter „Zahlungsmethoden“ innerhalb der Übersicht der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und geändert werden.
(4) Der Preis der Dienstleistung Marketingleistung ist direkt zum Abschluss des Bestellvorgangs und damit als Abschluss der Buchung von der Marketingleistung nach Eingabe der Rechnungsadresse auf der Übersichtsseite mit der Auswahl des „Zur Bezahlung“-Buttons zu entrichten und für eine erfolgreiche Abwicklung notwendig.
(5) Nexup übernimmt keinerlei Kosten für den für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen notwendigen Internetzugang der Veranstalter. Dieser wird von dem Internetprovider des Veranstalters für den Veranstalter zur Verfügung gestellt und ist kostenpflichtig. Des Weiteren übernimmt Nexup keine Kosten, die für ein Online-Zugänglichmachen von Werbemitteln anfallen können wie z.B. Lizenzvergütungen.
(6) Die unter §8 Absatz 1 von Nexup erhobenen Gebühren bleiben unberührt von eventuellen Erstattungen, Rückzahlungen und dergleichen die der Veranstalter gegenüber Kunden zu leisten hat.
(1) Nexup stellt dem Veranstalter für die Ticketing-Dienstleistung unmittelbar nach dem Abschluss des Vorverkaufs eine Rechnung für die erbrachte Leistung per E-Mail Verfügung.
(2) Eine Abrechnung gilt grundsätzlich als vom Veranstalter genehmigt, sofern dieser nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung, sei es durch E-Mail oder im Kundenbereich von Nexup, schriftlich unter Angabe von Gründen widersprochen wird.
Ticketing
§9 Ticketangaben
(1) Das Ticket enthält den Namen des Kunden, das Kaufdatum, den Namen der Veranstaltung, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungszeitraum, das Veranstaltungsdatum, den zum Einlass notwendigen QR-Code sowie eine individuelle TicketID. Der Veranstalter besitzt weiterhin die Option die Inhalte des Tickets innerhalb des Ticketeditors anzupassen. Die Prüfung aller vom Veranstalter zu verantwortenden Angaben obliegt dem Veranstalter.
(2) Die Gültigkeit des Tickets bezieht sich ausschließlich auf die entsprechende Veranstaltung und verliert nach Ablauf der Veranstaltung automatisch seine Gültigkeit.
(3) Jedes Ticket ist mit einem individuellen QR-Code und individueller TicketID versehen. Wurde der QR-Code einmal entwertet, kann man ihn nicht ein zweites Mal einlösen, es sei denn der QR-Code wird von dem Veranstalter zurückgesetzt.
(1) Der Versand des Tickets erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs an die E-Mail-Adresse, die von dem Kunden zu Beginn des Bestellprozesses angegeben wurde. Dabei erhält der Kunde das Ticket zum einen im Anhang und zum anderen als separaten Link in der E-Mail. Für die Korrektheit der angegeben E-Mail-Adresse ist der Kunde selbst verantwortlich. Fehler in den Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Bei nicht erfolgtem Versand aufgrund von fehlerhaften Angaben haftet Nexup nicht.
(3) Es erfolgt kein postalischer Versand von Tickets und damit entfallen auch jegliche Versandkosten.
(1) Unter Verlust ist das versehentliche Löschen oder Nichtauffinden seitens des Kunden der Bestätigungs-E-Mail, welche das Ticket im Anhang und einen separaten Ticket-Link enthält, gemeint. Der Verlust eines Tickets ist dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und der Veranstalter ist für den erneuten Versand des Tickets zuständig.
(2) Nexup ist ausdrücklich nicht für den Ersatz von Tickets verantwortlich. Die Vorgehensweise bei dem Verlust von Tickets ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu entnehmen.
(1) Für alle Kunden gilt, dass Tickets personalisiert werden. Sichtbarer persönlicher Datensatz auf dem Ticket ist der vollständige Name des Kunden.
(2) Kauft ein Kunde mehrere Tickets, so steht dessen Name auf all diesen.
(3) Sofern es nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters anders vorgesehen ist, ist ein Ticket grundsätzlich nicht personengebunden. Somit ist der für den Einlass ausschlaggebende Faktor nicht der sich auf dem Ticket befindende Kundenname, sondern ob ein Ticket mit gültigem QR-Code vorliegt oder nicht. Davon bleibt das Recht des Veranstalters das erforderliche Mindestalter anhand eines amtlichen Ausweises zu kontrollieren unberührt. Weiterhin bleibt die Verweigerung des Zutritts aus sonstigen Gründen unberührt.
(1) Die Übertragung von personalisierten Tickets im Sinne von Weiterverkauf oder kostenloser Weitergabe wird ohne die Einbindung von Nexup durchgeführt, da ausschließlich der sich auf dem Ticket befindende QR-Code als Zugangsmittel zu der Veranstaltung benötigt wird. Somit werden die Rechte und Pflichten inklusive des Rechts zum Zutritt für die Veranstaltung aus dem Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter durch eine einfache Weitergabe des Tickets auf Dritte übertragen. Dies gilt, sofern es keine anderen Bestimmungen seitens des Veranstalters gibt.
(2) Kostenpflichtige Tickets dürfen unter Umständen weiterverkauft werden, aber unterliegen bei gewerblicher Nutzung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Verkauf von kostenlosen Tickets ist ausdrücklich verboten. Werden kostenlose Tickets dennoch verkauft, kann eine Vertragsstrafe von fünftausend (5.000) Euro verhängt werden exklusive zusätzlicher Schadensersatzansprüche des Veranstalters. Dies gilt, sofern es keine anderen Bestimmungen seitens des Veranstalters gibt.
(3) Der Veranstalter muss ausnahmslos über alle Rechte, vor allem Bildrechte, für alle von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und sonstige bereitgestellten Inhalte inklusive der Inhalte auf den Ziel-URLs, die allesamt zusätzlich frei von den Rechten Dritter sein müssen, besitzen.
(4) Der Veranstalter muss sicherstellen, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und sonstige bereitgestellte Inhalte inklusive der Inhalte auf den Ziel-URLs nicht rechts- und sittenwidrig, rassistisch, gewaltverherrlichend, beleidigend, jugendgefährdend, pornographisch, erotisch, provozierend sind und hat dies stets zu prüfen. Es dürfen weiter keine Rechte Dritter verletzt werden oder auf Inhalt verlinkt werden, der die Rechte von Dritten verletzt. Des Weiteren darf nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), presse und medienrechtliche Vorschriften oder andere relevante Rechte verstoßen werden
(1) Nexup hat das Recht, alle von dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Medieninhalten abzulehnen, sofern diese nicht den Anforderungen von Nexup entsprechen. Des Weiteren kann Nexup die Werbemittel ablehnen, sofern diese nach Verdacht rechts- und / oder sittenwidrige Inhalte beinhalten und / oder die Rechte von Dritten verletzen. Ein Verdacht kann unter anderem durch sonstige Anhaltsgründe, wie behördliche und gerichtliche Verfahren sowie durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren, vorliegen. Der Veranstalter ist im Falle der Ablehnung von Werbemitteln durch Nexup dazu verpflichtet, neue, den Anforderungen von Nexup entsprechende und rechtskonforme Werbemittel bereitzustellen oder keine Medieninhalte zur Verfügung zu stellen, sodass die Vermarktung über Nexup ohne Medieninhalte geschieht.
(1) Bei der kostenpflichtigen Nutzung von HappyTicketing kann bei der monatlichen Zahlweise monatlich gekündigt werden. Im Falle einer kostenfreien Nutzung von HappyTicketing kann das Vertragsverhältnis beiderseitig jederzeit aus wichtigem Grund beendet werden.
(2) Bereits vorausgezahlte Entgelte für die kostenpflichtige Nutzung von Nexup (Standard oder Happy+) werden bei der Kündigung nicht zurückerstattet.
(3) Bereits vorausgezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen von Nexup (Ticketing und / oder diverse Vermarktungsleistungen) werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
4) Nexup hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und fristlos außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die außerordentliche Kündigung vor, wenn die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Ermessen von Nexup unzumutbar ist. Wichtige Gründe stellen unter anderem folgende Ereignisse dar: 1. Der Veranstalter hält gesetzliche Vorschriften nicht ein. 2. Der Veranstalter schädigt andere Veranstalter oder Personen. 3. Die Verbindung von Nexup zum Veranstalter und durch dessen Präsenz wirkt rufschädigend auf Nexup und auf die Dienstleistungen von Nexup. 4. Der Veranstalter verstößt gegen vertragliche Pflichten. 5. Der Veranstalter zahlt fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht innerhalb von zwei Wochen. 6. Die Text-und Medieninhalte des Veranstalters sind rechtswidrig, verstoßen gegen Sitten oder Rechte Dritter und der Veranstalter unterlässt es trotz Aufforderung unverzüglich rechtgemäßes und den Sitten entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen, das nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. 7. Der Veranstalter vertritt oder wirbt für Vereinigungen und / oder Gemeinschaften, die unter Beobachtung von Behörden (z.B. Jugendschutz oder Sicherheit) stehen. 8. Der Veranstalter vertritt, wirbt oder ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft. 9. Es wird ein Antrag über ein Insolvenzverfahren, dass das Vermögen des Kunden betrifft, gestellt und nicht innerhalb von wenigen Wochen als unbegründet abgelehnt.
(5) Nexup hat das Recht bei den wichtigen Gründen aus §15 Abs. 4 Nr. 1-9 Sanktionen zu verhängen. Zu den Sanktionen gehören unter anderem Abmahnungen, die Sperrung des Zugangs und Deaktivierung sämtlicher (aktiven) Dienstleistungen von Nexup. Nexup wird bei einer Kündigung auf Grund eines wichtigen Grundes keine bereits vorausgezahlten Entgelte leisten.
(1) Änderungen jeglicher Art, inklusive Ergänzungen oder Kündigung des abgeschlossenen Vertrages sind Nexup in Schriftform mitzuteilen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Dazu gehört ebenso ein eventueller Verzicht der Schriftform. Beide Vertragsparteien sind sich einig über die Erfüllung des Schriftformerfordernisses, wenn die entsprechenden und unterzeichneten Erklärungen der Parteien eingescannt und als PDF-Datei per E-Mail an die für diese Zwecke von den Parteien angegebenen E-Mail-Adressen übermittelt wurden.
(1) Für die Dienstleistung Ticketing gilt bei direktem Zahlungsfluss, dass wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird oder der Veranstalter aus sonstigen Gründen Rückgaben und Erstattungen an Ticketkäufer leisten muss, der Veranstalter selbst die Rückzahlung und Erstattung der Tickets an seine Kunden abwickeln und eventuelle damit verbundene anfallende Gebühren entrichten muss. Nexup ist ausdrücklich nicht zuständig für die Rückgabe und Erstattung von Zahlungen, die Kunden an den Veranstalter geleistet haben. Die bereits gemäß §7 Absatz 1 erhobenen Gebühren werden im Normalfall nicht zurückerstattet.
(2) Dem Ticketkäufer wird bei Rückgabe eines Tickets der volle Kaufpreis zurückerstattet. Für die Rückabwicklung von Kreditkartenzahlungen können zusätzliche Gebühren, die den Vereinbarungen der Zahlungsdienstleister PayPal und Stripe zu entnehmen sind, anfallen. Zuvor angefallene Gebühren, wie die Gebühr an Nexup für die Inanspruchnahme der Dienstleistung sowie alle Transaktionsgebühren der Zahlungsdienstleister werden weiterhin einbehalten und sind somit vom Veranstalter zu tragen.
(1) Nexup versucht nach bestem Wissen und Gewissen den Service bereitzustellen und eine erfolgreiche Durchführung von Transaktion und Vermarktung über Nexup zu gewährleisten. Der Veranstalter ist dennoch dazu verpflichtet fehlerhafte, unvollständige sowie nicht erfolgte Dienstleistungen direkt nach Bekanntwerden Nexup aufzuzeigen.
(2) Im Fall von möglich auftretenden technischen Problemen, und damit verbunden Probleme bei der Erbringung der Dienstleistungen übernimmt Nexup keine Haftung.
(3) Nexup übernimmt keine Haftung bei Ausfall der Webseite durch Überlastung oder ähnlichen Problemen wie Verzögerungen bei Übertragungen, fehlerhafte Übertragungen und sonstigen Ausfällen.
(4) Die Rückerstattung im Fall von bereits gezahlten Dienstleistungen bei technischen Problemen kann stillschweigend (konkludent) durch die Erstattung des bereits gezahlten Betrages ohne einer möglichen Anwendung von §350 BGB erfolgen.
(1) Für die Verfügbarkeit von Dienstleistungen von Nexup gilt, dass Nexup im Sonderfall ohne Angabe von Gründen diese jederzeit und ohne Ankündigung teilweise oder komplett einstellen kann.
(2) Nexup übernimmt keinerlei Haftung für die ununterbrochene Erreichbarkeit, Nutzbarkeit oder Erbringung der Dienstleistungen. Des Weiteren haftet Nexup nicht für Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen und / oder Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen.
(3) Im Fall von Wartungsarbeiten an der Webseite von Nexup kann es zu vorübergehenden Unterbrechungen des Internetangebots und somit an Dienstleistungen von Nexup kommen.
(4) Für die Verfügbarkeit von Tickets gilt, dass diese im Normalfall, sobald das Kontingent erschöpft ist, nicht mehr für den Erwerb zur Verfügung, sofern der Veranstalter das Kontingent nicht weiter erhöht.
(1) Etwaige Ansprüche auf Aufrechnung und Zurückbehaltung zwischen dem Veranstalter und Nexup sind nur möglich, falls entsprechende Forderungen oder Gutschriften von Nexup anerkannt sind.
(2) Etwaige Ansprüche auf Aufrechnung und Zurückbehaltung zwischen dem Veranstalter und Kunden unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und müssen individuell und unabhängig von Nexup mit diesem geklärt werden.
(1) Missbrauch der Dienstleistungen von Nexup führt zu einem unverzüglichen Verlust von Vertragsgegenständen, Dienstleistungsansprüchen und sämtlichen Forderungen des Missbrauchenden. Hierbei genügt lediglich ein Verdacht auf Missbrauch. Ein Verdacht liegt zum Beispiel vor, wenn der Veranstalter weiß, dass die Veranstaltung nicht stattfindet und trotzdem weiter Tickets verkauft. Ein weiterer Indikator für einen Verdacht kann eine hohe Stornierungsquote sein. Nexup behält sich in diesem und sonstigen Betrugsfällen vor, Auszahlungen an den Veranstalter einzubehalten um Ticketkäufer zu entschädigen.
(2) Dem Veranstalter ist jegliche Art von Belästigung, damit inbegriffen ist der Versand von Spam-Mails, Kettenbriefen und dergleichen, untersagt. Des Weiteren ist der Einsatz von Scripten, Software und Mechanismen in Verbindung mit der Webseite von Nexup untersagt, inklusive derer Bewerbung, unabhängig davon ob diese direkt oder indirekt erfolgt. Der Veranstalter darf keine Inhalte oder Leistungen von Nexup kopieren, blockieren, modifizieren oder verbreiten. Ihm wird weiterhin jede Handlung untersagt, die Nexup und dessen Geschäftsmodell, Dienstleistungen und Funktionalität in jeglicher Art beeinträchtigen könnte. Für jegliche Handlung dieser Art behält sich Nexup vor Strafzahlungen in erheblichem Ausmaß zu verhängen.
(3) Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup führt ebenso zu einem unverzüglichen Verlust von Vertragsgegenständen, Dienstleistungsansprüchen und sämtlichen Forderungen des Verstoßenden.
(4) Die Rückerstattung im Fall von bereits gezahlten Dienstleistungen bei Missbrauch und Verstößen kann stillschweigend (konkludent) durch die Erstattung des bereits gezahlten Betrages ohne einer möglichen Anwendung von §350 BGB erfolgen.
(1) Nexup haftet nach §434 ff. BGB sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup keine anderen Vorschriften diesbezüglich enthalten. Gewährleistungsansprüche des Veranstalters an Dritte können nicht abgetreten werden.
(2) Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungspflicht von Nexup für Veranstalter ist auf 12 Monate mit Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist beschränkt.
(1) Nexup haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Nexup, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nexup beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Nexup garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder aus arglistigem Verhalten von Nexup resultieren.
(2) Nexup haftet zusätzlich unbeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit von Nexup, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(3) Für Schäden, die durch Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet Nexup der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man solche Pflichten, die die Erfüllung eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen und diejenigen, auf deren Einhaltung man als Vertragspartei vertrauen kann.
(4) Nexup haftet nicht für 1. Körperschäden, die bei einer gebuchten Veranstaltung entstehen 2. Personen- und Sachschäden, die während des Besuchs einer gebuchten Veranstaltung verursacht werden. Der Veranstalter stellt Nexup von jeder unberechtigten Inanspruchnahme Dritter inklusive allen entstehenden Aufwendungen und Kosten für Rechtsverfolgung frei. 3. Schaden an und oder dem Verlust von Sachen und Gegenständen, die während des Besuchs einer gebuchten Veranstaltung mitgebracht, hinterlassen oder vergessen werden. 4. den Ausfall oder Abbruch von Veranstaltungen aus sonstigen Gründen, wie zum Beispiel höhere Gewalt. 5. fehlerhafte Informationen aller Art seitens des Veranstalters, wie zum Beispiel terminliche Änderungen oder den Ausfall einer Veranstaltung. Die vollständige Verantwortlichkeit über die Richtigkeit der Informationen liegt allein bei dem Veranstalter. 6. Schaden, der durch die Eingabe von unwahrheitsgemäßen oder unkorrekten Angaben von dem Kunden oder dem Veranstalter entstanden ist. 7. Schaden, der aufgrund von Ausfällen der Server oder anderen Begebenheiten, die nicht in der Macht von Nexup stehen, entstanden ist.
(5) Gegenüber Unternehmen verjähren Mangelansprüche innerhalb von maximal 12 Monaten und darüberhinausgehende Ansprüche werden von Nexup ausdrücklich nicht übernommen. Bei dem Ticketing verfallen Mangelansprüche nach dem Veranstaltungsdatum, sofern dieses vor den bzw. innerhalb der 12 Monate liegt.
(6) Alle Haftungsbeschränkungen haben zusätzlich Gültigkeit für sämtliches Personal, das sich in einem Angestelltenverhältnis mit Nexup befindet und Personen, die im Auftrag von Nexup handeln.
(7) Alle soeben genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für das Produkthaftungsgesetz. Die Haftung nach diesem bleibt unberührt.
(8) Nexup wird von dem Veranstalter von allen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die aus einer Rechtsverletzung durch die von dem Veranstalter durch Dienstleistungen von Nexup eingestellten oder verbreiteten Inhalte gegenüber Dritten oder anderen Veranstaltern resultieren und geltend gemacht werden, freigestellt. Des Weiteren wird Nexup von dem Veranstalter von allen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die aus einer Rechtsverletzung durch den Veranstalter durch die Nutzung der Nexup Dienstleistungen gegenüber Dritten oder anderen Veranstaltern resultieren und geltend gemacht werden, freigestellt. Alle Kosten, die aus einer Verletzung der Rechte von anderen Veranstaltern oder Dritten durch den Veranstalter entstehen, werden durch den Veranstalter übernommen. Dazu zählen auch die für die Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Diese Pflichten gelten nur, wenn der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung auch zu vertreten hat. Weitergehende Rechte und Schadensansprüche von Nexup bleiben unberührt davon.
(9) Im Falle der Verletzung der Rechte von Dritten durch die Inhalte des Veranstalters, muss dieser Nexup auf eigene Kosten das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen und / oder für die Schutzrechtsfreiheit der Inhalte Sorge tragen. Bei der Verletzung der Rechte von Dritten durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Nexup durch den Veranstalter, muss dieser die vertrags- und / oder gesetzwidrige Nutzung sofort nach Erkennen dessen oder durch Aufforderung von Nexup einstellen.
(1) Nexup erfasst zur besseren Analyse und schnelleren Herausbildung von Handlungsalternativen unterschiedliche Ergebnisse aus der Nexup Vermarktung, wie zum Beispiel Event Likes.
(2) Zur kontinuierlichen Verbesserung der User Experience behält sich Nexup vor die Customer Journey des Veranstalters auf der Nexup-Webseite zu tracken.
(1) Für den Datenschutz gelten die separaten Datenschutzbestimmungen von Nexup. Die Datenschutzbestimmungen können am unteren Ende jeder Webseite, die im Zusammenhang mit Nexup stehen, aufgerufen und eingesehen werden.
(2) Die Webseite von Nexup kann grundsätzlich ohne die Eingabe oder das Hinterlassen von personenbezogenen Daten besucht werden. Diese werden nur dann erfasst, wenn sie vom Veranstalter selbst in die Eingabemasken von Nexup eingegeben werden (z.B. bei der Registrierung, Anmeldung, jegliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen etc.). Darüber hinaus erfolgt keine Erhebung von personenbezogenen Daten.
(4) Nexup setzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen in dem Auftrag von Nexup benutzen, um die Nutzung des Onlineangebotes von Nexup durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen Nexup gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Nexup setzt Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter diesem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Weitere Informationen zur Datennutzung zu Werbezwecken durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google: ,,Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner”, ,,Datennutzung zu Werbezwecken”, ,,Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden” und ,,Bestimmen Sie, welche Werbung Google Ihnen zeigt“.
(5) Nexup verwendet eigene „Cookies“, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. „Cookies“ sind Datensätze, die vom Webserver an den Browser des Nutzers gesandt und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. In den Nexup „Cookies“ werden keinerlei personenbezogene Daten gespeichert. Veranstalter können die Verwendung von „Cookies“ generell verhindern, wenn Sie in Ihrem Browser die Speicherung von „Cookies“ untersagen.
Nexup ist dazu berechtigt, den Veranstalter sowie eine Veranstaltung als solche als Referenz gegenüber Dritten zu nennen.
Wenn Veranstalter urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in unsere Dienste einstellen, räumen sie Nexup und den mit Nexup verbundenen Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Nexup unentgeltlich und nicht ausschließlich, die notwendigen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Damit Nexup den jeweiligen Dienst anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumt der Veranstalter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der eingestellten Inhalte für den Fall ein, dass diese wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen oder sie ausdrücklich eine öffentlich Zugänglichmachung bestimmt haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Veranstalter einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufhebt. Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass er beim Upload von Inhalten über die Dienste von Nexup, seinerseits über die hierzu eventuell notwendigen Rechte verfügt.
(1) Für die von Nexup erbrachten Dienstleistungen gelten ausnahmslos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup und nicht die des Veranstalters. Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters in dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Veranstalter angewendet werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexup können jederzeit ohne Nennung von Gründen geändert werden, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist. In diesem Fall wird der Veranstalter über die von ihm bei dem Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Der Veranstalter kann dem innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Benachrichtigungs-E-Mail im Postfach widersprechen, worauf innerhalb der E-Mail eindeutig hingewiesen wird. Widerspricht er nicht, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Der Veranstalter stimmt zu, dass die von ihm während des Registrierungsprozesses bereitgestellten Daten von Nexup nach Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes erhoben, auf Datenträgern gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
(3) Der Veranstalter kann lediglich unbestrittene oder rechtskräftig gestellte Forderungen mit den Forderungen von Nexup verrechnen.
(4) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für alle Streitigkeiten in Karlsruhe.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Bei eventueller Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die restlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor wirksam und werden von der zuvor angesprochenen Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit nicht berührt. Vertragspartner werden dazu verpflichtet die unwirksamen Regelungen durch wirksame und unvollständige durch vollständige zu ersetzen und zwar durch jene, die dem gewollten Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: 01.06. 2020